„Kein Zuhause ohne Rauchwarnmelder“
„Kein Zuhause ohne Rauchwarnmelder“
In Nordrhein-Westfalen ist mit Wirkung zum 1. April 2013 durch das Gesetz zur Änderung der nordrhein-westfälischen Landesbauordnung (BauO NRW) die Pflicht zur Ausstattung bzw. Installation und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Rauchwarnmeldern in Wohnungen erstmals gesetzlich festgelegt worden. Der neue maßgebliche § 49 Abs. 7 BauO NRW lautet wie folgt: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten.
Auf Basis dieser Rechtsgrundlage sind auch wir gerade dabei, all unsere Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Diese Arbeiten liegen bis heute in den letzten Zügen und werden in den nächsten Tagen endgültig abgeschlossen sein. Die Geräte sind mit einer 10 Jahres-Batterie ausgestattet und damit sehr wartungsarm. Allerdings wollen wir allen Mietern an dieser Stelle empfehlen, von Zeit zu Zeit die Funktionsfähigkeit der Melder zu überprüfen. Um Ihnen die Vorgehensweise zur Prüfung zu erleichtern, stellen wir Ihnen die Bedienungsanleitung der Rauchwarnmelder im Downloadbereich auf dieser Homepage zur Verfügung oder Sie klicken einfach auf den nachstehenden Link.